Neue KI-Kennzeichnungspflicht seit August, Klarheit bei der Kompetenzpflicht aus Artikel 4 und frische Praxisbeispiele aus der Weiterbildung.
Ausgewählt von der onBildung GmbH
Top-Story dieser Ausgabe
Neue KI-Kennzeichnungspflicht gilt seit 2. August EU-weit
Seit 2. August 2026 müssen KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audioinhalte sowie Deepfakes maschinenlesbar gekennzeichnet werden. Private Nutzung bleibt ausgenommen, ebenso einfache Bearbeitungen wie Rechtschreibkorrekturen. Die von der EU vorgeschlagenen Kennzeichnungs-Icons sind freiwillig. Kritiker warnen: Labels allein lösen die Vertrauensfrage nicht, Medienkompetenz bleibt weiterhin unverzichtbar. Forschende befürchten zudem einen Flickenteppich.
Kennzeichnungspflicht ist neu, Kompetenzpflicht bleibt – nur weicher
Seit 2. August gilt EU-weit die neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte nach Artikel 50 der KI-Verordnung. Und die zweite große Unsicherheit dieses Sommers ist ebenfalls geklärt: Die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 wurde entgegen anderslautender Zwischenmeldungen nicht zur Empfehlung herabgestuft. Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist seit 27. Juli in Kraft und verlangt weiterhin verbindlich Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung – nur ohne garantiertes Kompetenzniveau für jede einzelne Person. Für Bildungsanbieter heißt das: Beide Pflichten bestehen, nur die Erfolgsmessung bei Artikel 4 wurde realistischer gefasst.
Auf der praktischen Seite bleibt die Lücke zwischen Anspruch und Umsetzung groß: Laut TÜV-Studie nutzen über 50 Prozent der Unternehmen bereits generative KI, aber nur rund 25 Prozent haben ihre Mitarbeitenden dafür geschult. Dass sich Qualifizierung auszahlt, zeigt eine aktuelle Manpower-Umfrage aus der Schweiz: 60 Prozent der Unternehmen würden für ausgeprägte KI-Kompetenzen höhere Löhne zahlen. Neue Angebote entstehen unterdessen laufend – von NRWs kostenloser Qualifizierungsreihe bis zu Fraunhofer FITs „Human-AI Teaming", das auf ausgewogene Mensch-KI-Zusammenarbeit statt reinem Tool-Training setzt.
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Forschung
TÜV-Studie: Qualifizierung wichtig, aber ohne Strategie und Budget
87 Prozent der Unternehmen halten Weiterbildung laut TÜV-Studie 2026 für wichtig oder sehr wichtig – doch weniger als ein Drittel hat eine schriftliche Weiterbildungsstrategie. Fast zwei Drittel investieren unter 1.000 Euro pro Mitarbeitendem jährlich. Über 50 Prozent nutzen bereits generative KI, aber nur rund 25 Prozent haben dafür bislang geschult.
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Beim Zeitbudget zeigt sich ein Rückschritt: Nur noch 8 Prozent der Unternehmen bieten mehr als 9 Weiterbildungstage jährlich an – 2024 waren es doppelt so viele. Digitalkompetenzen stehen bei den Prioritäten für 2026 dennoch ganz oben.
Umfrage: KI-Kenntnisse bringen mehr Lohn und Produktivität
Laut einer Manpower-Umfrage sehen 49 Prozent der Unternehmen KI-Tools als wichtigsten Treiber für Produktivität im Arbeitsalltag. 60 Prozent würden für ausgeprägte KI-Kompetenzen höhere Löhne zahlen, 53 Prozent honorieren sogar Kenntnisse in der Entwicklung eigener KI-Modelle. Gleichzeitig bleiben menschliche Fähigkeiten gefragt: 55 Prozent der Unternehmen schätzen Kommunikation und Teamfähigkeit weiterhin besonders.
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Auch Anpassungsfähigkeit und Lernbereitschaft zählen für 51 Prozent der Unternehmen zu den wichtigsten Kompetenzen. Als weitere Produktivitätstreiber nennt die Umfrage Lohnerhöhungen, KI-gestützte Automatisierung und gezielte Weiterbildungen – ein Signal, dass sich KI-Kompetenz für Beschäftigte konkret auszahlt.
Studie: 95 Prozent der Erwachsenenbildner nutzen bereits KI-Tools
Eine von Ö-Cert geförderte Studie der Universität Graz zeigt: 95 Prozent der befragten Mitarbeitenden österreichischer Bildungseinrichtungen haben in den letzten drei Jahren KI-Tools genutzt, 80 Prozent mindestens wöchentlich. Am häufigsten kommt ChatGPT für Textarbeit, Marketing und Angebotsentwicklung zum Einsatz. Mehr als ein Viertel vermisst einheitliche Nutzungskriterien in der eigenen Einrichtung.
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Über 300 Personen aus mehr als 600 eingeladenen Ö-Cert-akkreditierten Institutionen nahmen teil. Die Studie zeigt: KI ist im Arbeitsalltag der Erwachsenenbildung längst angekommen, doch der institutionelle Umgang damit ist vielerorts noch wenig strukturiert.
Kostenlose KI-Assistenten für Lehrende in der Weiterbildung
Das Bildungswerk des Landessportbundes Rheinland-Pfalz stellt sieben KI-Assistenten kostenfrei und ohne Registrierung bereit, DSGVO-konform betrieben. Dazu zählen ein Kursgenerator, ein freier KI-Arbeitsassistent, ein Bild-Assistent, ein Hashtag-Generator sowie ein Fachassistent für rechtliche Fragen zur Weiterbildung. Die Tools unterstützen bei Kursplanung, Textentwicklung, Social-Media-Beiträgen und Bildgenerierung im Lehralltag – ganz ohne technisches Vorwissen.
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Ergänzt wird das Angebot durch einen Promptgenerator und einen QR-Code-Generator. Die Plattform richtet sich an Lehrende im Sport- und Weiterbildungsbereich in Rheinland-Pfalz, ist aber als Praxisbeispiel für niedrigschwellige KI-Unterstützung auch über die Landesgrenze hinaus interessant.
NRW startet kostenlose Qualifizierungsreihe „KI in der Erwachsenenbildung“
Die QUA-LiS NRW startet die Qualifizierungsreihe „KI in der Erwachsenenbildung“ (KI:EB) für pädagogische Fachkräfte. Themen sind rechtliche Grundlagen, einrichtungsbezogene KI-Strategieentwicklung und die praktische Implementierung von KI-Vorhaben. Die Teilnahme ist kostenfrei, auch im Tandem mit Kolleginnen und Kollegen derselben Einrichtung möglich. Bewerbungsschluss ist der 9. Oktober 2026. Start folgt im November.
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Die Veranstaltungen finden zwischen November 2026 und Februar 2027 online sowie in Soest, Essen und Bonn statt. Für Bildungsanbieterinnen und -anbieter, die KI strategisch in ihrer Organisation verankern wollen, ist das Programm ein niedrigschwelliger Einstieg.
Wer die KI-Weiterbildung bezahlt, hängt vom Erwerbsstatus ab
Ob eine KI-Weiterbildung gefördert wird, hängt vom Status der Lernenden ab: Arbeitslose können über Paragraf 81 SGB III einen Bildungsgutschein erhalten, Beschäftigte werden über Paragraf 82 gefördert. Bei Betrieben unter 50 Mitarbeitenden übernimmt die Arbeitsagentur die vollen Kosten, größere Unternehmen beteiligen sich mit 50 bis 75 Prozent, gestaffelt nach Betriebsgröße.
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Als konkretes Beispiel nennt der Beitrag den „Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und KI“ von SkillSprinters: 720 Unterrichtseinheiten in 13 Modulen, vier Monate Vollzeit online. Für Weiterbildungsanbieter lohnt sich ein Blick auf die Fördermöglichkeiten ihrer Zielgruppen.
Fraunhofer FIT startet Zertifikatsweiterbildung „Human-AI Teaming“
Fraunhofer FIT bietet mit „Human-AI Teaming“ eine neue Zertifikatsweiterbildung an, die bewusst über reine Effizienzsteigerung hinausgeht. Statt KI nur als Automatisierungswerkzeug zu vermitteln, lernen Teilnehmende, KI-Einsatz aktiv mitzugestalten – von der Anwendungsfallidentifikation bis zur Evaluation. Damit sollen Risiken wie Deskilling und sinkende Mitarbeitermotivation vermieden werden. Termine folgen im zweiten Halbjahr.
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Das Programm folgt einem arbeitswissenschaftlichen Framework für eine ausgewogene Mensch-KI-Arbeitsteilung und stellt eigens entwickelte KI-Werkzeuge als praktische Unterstützung bereit. Es findet sowohl in Präsenz als auch remote statt und schließt mit einem Fraunhofer-Zertifikat ab.
Future Skills Convention: Wie Fraunhofer FIT auf KI vorbereitet
Rund 100 Gäste kamen zur zweiten Future Skills Convention von Fraunhofer FIT im Schloss Birlinghoven zusammen, unter dem Motto „Zukunft bleibt menschlich“. Prof. Wolfgang Prinz sprach über die Zukunft der Arbeit. In sieben Workshops ging es um Zukunftskompetenzen, ergänzt durch die Zertifikatsprogramme „Usability Engineer“, „Design Thinking Practitioner“ und „Innovation Prototyper“.
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Die Konferenz stand unter dem Eindruck, dass KI-Kompetenz allein nicht reicht: Zukunftsfähigkeit entsteht laut Fraunhofer FIT erst, wenn Menschen vom „Consumer“ zum „Designer“ neuer Werkzeuge werden. Die nächste Convention ist bereits für 2027 geplant.
KI-Omnibus in Kraft: Kompetenzpflicht bleibt, wird aber weicher
Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist seit 27. Juli 2026 in Kraft und ändert Artikel 4 der KI-Verordnung: Die KI-Kompetenzpflicht bleibt bindend, verlangt aber kein garantiertes Kompetenzniveau mehr für jede einzelne Person. Unternehmen müssen weiterhin nachvollziehbar dokumentieren, welche Zielgruppen, Inhalte und Schulungsupdates sie anbieten – als Bemühens- statt Erfolgspflicht im Alltag.
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Die monatelangen Trilog-Verhandlungen seit April 2026 waren also keine Aufweichung, sondern eine Präzisierung: Statt eines garantierten Kompetenzniveaus zählt jetzt eine dokumentierte Bemühenspflicht. Für Weiterbildungsanbieter heißt das: Bestehende KI-Schulungskonzepte bleiben gefragt, nur die Erfolgsmessung wird flexibler.